Winsen, am Dienstag den 15.10.2024

Zulassung für ukrainische Fahrzeuge erforderlich

von Landkreis Harburg am 30.09.2024


sie sind immer wieder zu sehen: Autos mit den blauen und gelben Streifen der ukrainischen Fahne auf dem Kennzeichen sind auch im Landkreis Harburg unterwegs. Denn nach dem Angriff Russlands im Februar 2022 waren die Autos für viele Ukrainerinnen und Ukrainer das Beförderungsmittel auf der Flucht. In Deutschland konnten sie die Autos mit dem heimischen Kennzeichen bisher fahren, die verlängerten Ausnahmeregeln dafür laufen nun aber zum 1. Oktober aus.

Ausländische Fahrzeuge dürfen grundsätzlich vorübergehend, das bedeutet bis zu einem Jahr nach der Einreise, am deutschen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind und für diese Fahrzeuge eine gültige Grüne Versicherungskarte oder Grenzversicherung ausgestellt ist. Wer einen Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Deutschland hat, mit dem Fahrzeug also nicht mehr nur vorübergehend am Straßenverkehr teilnimmt, muss sein Auto in Deutschland zulassen. Diese Regel gilt ab 1. Oktober auch für ukrainische Geflüchtete. Die bis zum 30. September 2024 möglichen Ausnahmegenehmigungen laufen an diesem Tag aus, eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.

Das Bundesverkehrsministerium hat dazu gemeinsam mit den Ländern ein neues Verfahren entwickelt. Demnach müssen Fahrzeughalter bei der Zulassungsbehörde folgende Dokumente vorlegen:

• ein Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben;

• die ukrainische Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder;

• eine Einzelgenehmigung für das Fahrzeug nach § 21 der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) oder (sofern vorhanden) die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) mit einer zusätzlich durchgeführten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO;

• der Nachweis der Versicherung (eVB – keine grüne Versicherungskarte, keine Grenzversicherung, weil diese nur für den internationalen Verkehr gelten);

• SEPA-Lastschriftmandat für die KfZ-Steuer (IBAN und BIC)

• sofern schon vorhanden: Verzollungsnachweis des zuständigen Hauptzollamtes (Lüneburg).

Die Verwendung digitaler ukrainischer Dokumente ist nicht zulässig. Die ukrainischen Nummernschilder müssen nach der Zulassung ausgetauscht werden.

Termine für den BürgerService / KfZ-Zulassung können unter https://termin.landkreis-harburg.de vereinbart werden.

© Fotos: imago-images.de


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