Winsen, am Montag den 18.08.2025

Winterhochwasser 2023/2024: Soforthilfe des Landes für betroffene Privathaushalte

von Landkreis Harburg am 07.02.2024


Anträge können bis 22. März bei der Abteilung Umwelt des Landkreises Harburg gestellt werden



Privathaushalte im Landkreis Harburg, die durch das Winterhochwasser 2023/2024 in akute Notlagen geraten sind, können ab sofort Soforthilfe beantragen. Das Land Niedersachsen hat in der vergangenen Woche eine entsprechende Förderrichtlinie in Kraft gesetzt.

Die Soforthilfe soll dazu beitragen, finanzielle Notlagen durch Schäden zu überbrücken, die in Privathaushalten wie Wohnungen oder Wohnhäusern und in der Lebensführung durch das Winterhochwasser 2023/24 entstanden sind, etwa durch die notwendige Beschaffung von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen ist aus dieser Richtlinie des Landes Niedersachsen für akute Notlagen nicht möglich.

Unter hochwasserbedingte Schäden fallen nach der Richtlinie des Landes Schäden, die sowohl „durch Hochwasser als auch durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser (sowohl entlang der Fließgewässer als auch des damit verbundenen Grundwasserkörpers), überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht sind“.

Die Anträge können jetzt bis zum 22. März 2024 bei der Abteilung Umwelt des Landkreises Harburg gestellt werden. Betroffene können sich dazu unter den Telefonnummern 04171 693-552 beziehungsweise 04171 693-335 sowie per E-Mail an k.menz@lkharburg.de bzw. a.francois@Lkharburg.de an die Kreisverwaltung wenden.

Beantragen können die Soforthilfen niedersächsische Privathaushalte, die im Einzugsgebiet der folgenden Flüsse wohnen: Weser (Aller/Leine/Fuhse/Oker) bis zur Landesgrenze zu Bremen, Wümme (bis zum Lesumsperrwerk), Hunte (bis zum Huntesperrwerk), Soeste, Ems (bis zur Seeschleuse Papenburg), Vechte, Sude (mit Krainke und Rögnitz), Seege, Ilmenau, Jeetzel und die Elbe bis zur Einmündung der Oste. Das Einzugsgebiet umfasst auch die Nebenflüsse der genannten Gewässer.

Wenn durch das Hochwasser ein Gesamtschaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden ist, ist eine Soforthilfe von 1.000 Euro bis maximal 2.500 Euro pro Haushalt möglich. In besonders akuten Notlagen kann in Einzelfällen auch eine Soforthilfe des Landes bis 20.000 Euro gewährt werden. Zudem können in besonderen Härtefällen auch Schäden, die weniger als 5.000 Euro pro Haushalt ausmachen, ausgeglichen werden. Die Hochwasser-Soforthilfen müssen grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Wenn für Schäden im Rahmen der geltend gemachten Notlage Versicherungsschutz besteht, müssen etwaige Ansprüche gegenüber der Versicherung in Höhe der geleisteten Hilfe an das Land Niedersachsen abgetreten werden. Mehr Informationen wie die Förderrichtlinie des Landes und das Antragsformular finden sich auf www.landkreis-harburg.de/hochwasser-nothilfe. Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Hochwasser in Niedersachsen und den Soforthilfen für Privatpersonen gibt es beim Notfallmonitor der niedersächsischen Landesregierung: www.niedersachsen.de/notfallmonitor.

© Fotos: Hajo Boldt


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