Winsen, am Montag den 18.08.2025

Wiederherstellung von Straßen- und Wegeflächen nach einer Glasfaserkabelverlegung

von Winfried Machel am 10.11.2023


Wiederherstellung von Straßen- und Wegeflächen nach einer Glasfaserkabelverlegung

Für den Ausbau des Glasfasernetzes in Winsen, der voraussichtlich noch bis Ende 2025 andauern wird, müssen zahlreiche Straßen und Gehwege aufgebrochen werden. Die
unzulängliche Wiederherstellung dieser Flächen hat in den vergangenen Wochen für einigen Unmut gesorgt. Dazu hat der Leiter der städtischen Straßenbauabteilung, Dipl.-Ing. Martin
Färber, in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 08. November noch einmal ausführlich Stellung genommen.

Dem Glasfasernetzausbau in Winsen liegt ein Gestattungsvertrag zwischen den Stadtwerken und der Stadt über die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen zugrunde, in dem die technischen Rahmenbedingungen geregelt sind. Die Bauausführung haben die Stadtwerke an
eine Tiefbaufirma übertragen. Es ist vereinbart, dass nach Beendigung der Arbeiten in einzelnen Abschnitten eine formale Abnahme der wiederhergestellten Oberflächenbefestigungen mit allen drei Beteiligten zu erfolgen hat.

Bei asphaltierten Straßen soll die Oberfläche zunächst mit Betonsteinpflaster wieder
hergestellt werden. Nachdem sich der Baustellenbereich gesetzt hat, bringt das beauftragte Tiefbauunternehmen dann etwa ein Jahr später wieder den Asphalt als dauerhaften Belag auf.
Das minimiert das Risiko nachträglicher Setzungen und Schädigungen der Oberfläche.

Städtisches Personal überwacht die Arbeiten der Stadtwerke und ihrer beauftragten Firma. Bei mangelhafter Ausführung, die zuletzt bei dem provisorischen Verschließen von
Straßenaufbrüchen leider des Öfteren festgestellt werden musste, erfolgen Nachbesserungen bis die technischen Standards eingehalten sind.

Eine einwandfreie Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der aufgebrochenen Straßen und Wege hat das ausführende Unternehmen zu gewährleisten. Die Gewährleistungsfrist ist in der vertraglichen Vereinbarung über die Maßnahmen gegenüber
der gesetzlichen Regelung zugunsten der Stadt um ein Jahr (auf 5 Jahre) verlängert.

© Fotos: Pixabay


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