Vogelgrippe: Weiterer Betrieb betroffen
von Landkreis Harburg am 09.11.2025Die hochansteckende Geflügelpest (Aviäre Influenza oder Vogelgrippe des Subtyps H5) ist im Landkreis Harburg in einem weiteren Geflügelbetrieb ausgebrochen. Betroffen ist eine kleinere Gänsehaltung mit 80 Tieren im Bereich Todtglüsingen (Samtgemeinde Tostedt). Das Veterinäramt des Landkreises Harburg nimmt die Situation sehr ernst und ergreift alle notwendigen Schritte, um den Ausbruch einzudämmen. Dazu ordnet der Landkreis Harburg per Allgemeinverfügung ab dem morgigen Montag, 10. November eine weitere Schutz- (3-Kilometer-Radius) und eine Überwachungszone (10 Kilometer Radius) um den Geflügelhaltung an.  Damit gelten auch dort, wie in der Schutz- und Überwachungszone um den zuvor einzigen Ausbruchsbetrieb in Wistedt, strenge Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für Geflügel. Die vollständigen Regeln, die innerhalb der Schutz- und der Überwachungszonen gelten, finden sich genauso wie Karten der Restriktionszonen im Internet unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest .
Die Gänsehaltung wurde sofort nach dem Bekanntwerden des Geflügelpest-Verdachts vollständig gesperrt. Nachdem das Friedrich-Löffler-institut den Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest vom Subtyp H5N1 nach Ausweiterung der Proben bestätigt hatte, bereitete das Kreisveterinäramt weitere Maßnahmen vor. Die 80 Tiere in dem Betrieb sind tierschutzgerecht getötet worden.
Tierärzte der Kreisverwaltung kontrollieren nun auch alle Geflügelhaltungen in der Schutzzone im 3-Kilometer-Radius sowie stichprobenartig die Geflügelhaltungen im 10-Kilometer-Radius. Außerdem gilt im Radius von zehn Kilometern um die Ausbruchstierhaltung in Todtglüsingen Stallpflicht für sämtliches Geflügel, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Die Aufstallungspflicht oder Stallpflicht ist ein zentrales Instrument, um die Ausbreitung durch Vogelgrippe durch Wildvögel zu verhindern. Freilebende Tiere werden durch eine Aufstallung davon abgehalten, Hausgeflügel zu infizieren. Tierhaltende Betriebe müssen ihre Tiere dazu effektiv von Wildvögeln absondern. Dazu müssen Vögel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Außerdem ist es wichtig zu ermitteln, ob dem Veterinäramt alle Geflügelhaltungen in der Schutz- und Überwachungszone bekannt sind. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden und die Tierbestände bei der Tierseuchenkasse registrieren.
Ansonsten gilt im übrigen Landkreis Harburg für Haltungen ab 50 Tieren unverändert, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden muss, die folgende Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. So wird verhindert, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden.
Wichtig für eine erfolgreiche Eindämmung der Vogelgrippe ist außerdem, dass Geflügelhalterinnen und Halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – Auffälligkeiten bei Tieren und ganz besonders Krankheits- oder Todesfälle dem Veterinäramt des Landkreises Harburg melden (Telefon: 04171 – 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de).
Zusätzlich zur Aufstallung von Geflügel ist die strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen zur Biosicherheit von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig ist die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten untersagt.
Das Ansteckungsrisiko ist maximal hoch. Spaziergänger und Haustiere wie Hunde sollten daher Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst per E-Mail an tiergesundheit@lkharburg.de gemeldet werden. Sie werden dann eingesammelt, beprobt und sicher entsorgt. Finder werden gebeten, Vogelkadaver beispielsweise mit einer beschwerten Plane abzudecken, damit keine Aasfresser angelockt werden, sie aber auf keinen Fall anzufassen.
Hintergrund: Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen sowie vielen anderen Wildvögeln auftreten kann. Sie führt bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch bei Hausgeflügel auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden. Eine Therapie für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.
Fragen zur Geflügelpest und den Schutzmaßnahmen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg – Tierschutz/Tierseuchen unter der Telefonnummer 04171 – 693 466 oder per E-Mail unter tiergesundheit@lkharburg.de.
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