Winsen, am Donnerstag den 30.10.2025

Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Harburg Ansteckungsrisiko hoch –

von Landkreis Harburg am 30.10.2025


Ansteckungsrisiko hoch – Biosicherheit strikt einhalten

Sehr geehrte Damen und Herren,



es war eine Frage der Zeit: Nach Nachweisen bei Wildvögeln im Nachbarlandkreis Stade und in vielen niedersächsischen Regionen sowie Ausbrüchen in Geflügelhaltungen im gesamten Bundesgebiet rückt die Geflügelpest immer näher an den Landkreis Harburg heran, das Ansteckungsrisiko für Geflügel ist sehr hoch. Zahlreiche Zugvögel, insbesondere Kraniche, werden tot aufgefunden, die Seuche ist zudem in einer Geflügelhaltung im benachbarten Heidekreis ausgebrochen. Um ein Übergreifen der für Vögel hochansteckenden Aviären Influenza („Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“ des Subtyps H5) auf Haus- und Nutzgeflügelbestände zu verhindern, ordnet der Veterinärdienst der Kreisverwaltung deshalb Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Harburg an.

„Angesichts der maximal zugespitzten Tierseuchenlage ist es zwingend erforderlich, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter mit mehr als 50 gehaltenen Tieren aufstallen“, betont Thorsten Völker, Leiter der Abteilung, Migration, Ordnung und Verbraucherschutz, zu der auch der Veterinärdienst gehört. „Geflügel muss ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden, die folgende Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. So verhindern wir, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt.“

Ausgenommen von der Stallpflicht sind Kleinst- und Hobbyhaltungen mit weniger als 50 Tieren. Sie werden ausgenommen, da wenige Tiere eine kleinere Virusmenge im Falle einer Infektion ausscheiden, in der Regel keine Verbindungen, das heißt Handel, zwischen den Beständen bestehen und eine kleine Auslauffläche die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass Wildvögel in dem Areal des Nutzgeflügels sich aufhalten oder durch Kot infizieren. Trotzdem sind Tierhalter auch in Kleinstbetrieben verpflichtet Maßnahmen zum Schutz Ihres Tierbestandes zu ergreifen. Dies beinhaltet die allgemeinen Biosicherheitsmassnahmen, außerdem wird eine freiwillige Aufstallung des Geflügels dringend empfohlen.

Die Allgemeinverfügung zur kreisweiten Stallpflicht tritt am Donnerstag, 30.10.2025, offiziell in Kraft. Aufgrund des hohen Übertragungsrisikos von Wildvögeln auf Hausgeflügel sollten Geflügelhalter unverzüglich handeln. Zusätzlich zur Aufstallung von Geflügel ist die strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen zur Biosicherheit von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig ist die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten wird untersagt.

Das Ansteckungsrisiko ist maximal hoch. Alleine gestern wurde der Veterinärdienst zu 40 toten oder verendenden Kranichen gerufen. Sterbende Tiere werden tierschutzgerecht getötet, um sie vor weiterem Leid zu bewahren. Der Landkreis Harburg stimmt sich fortlaufend eng mit dem Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) zu den erforderlichen Maßnahmen ab, um Ausbrüche der Vogelgrippe in Geflügelbetrieben zu verhindern.

Derzeit werden rund 80 Zugvögel, die im Landkreis Harburg gefunden wurden, in den Laboren des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) nach erfolgter Beprobung untersucht. Ein Fall der Geflügelpest bei einem Wildvogel ist bisher noch nicht durch das FLI als nationalem Referenzlabor nachgewiesen, das scheint jedoch nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Zwei Kraniche wurden bereits durch das LAVES positiv auf Vogelgrippe getestet. Einen Ausbruch in den Geflügelhaltungen im Kreisgebiet gab es bisher nicht.

Die Allgemeinverfügung zur Stallpflicht und Merkblätter mit den wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen und zusätzliche Informationen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. Geflügelhalterinnen und -halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – sollten ihr Geflügel immer genau auf Auffälligkeiten beobachten (beispielsweise vermehrte Sterblichkeit, verringerte Nahrungs- oder Wasseraufnahme oder Rückgang der Legeleistung) und Krankheits- oder Todesfälle durch einen Tierarzt abklären lassen sowie dem Veterinäramt des Landkreises Harburg mitteilen (Telefon: 04171/ 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de). Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden. Spaziergänger und Haustiere wie Hunde sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst per E-Mail an tiergesundheit@lkharburg.de gemeldet werden. Sie werden dann eingesammelt, beprobt und sicher entsorgt. Finder werden gebeten, Vogelkadaver beispielsweise mit einer beschwerten Plane abzudecken, damit keine Aasfresser angelockt werden, sie aber auf keinen Fall anzufassen.

Hintergrund: Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen sowie vielen anderen Wildvögeln auftreten kann. Sie führt bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch bei Hausgeflügel auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden. Eine Therapie für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.

© Fotos: Bild von Bernhard Falkinger auf Pixabay


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