Winsen, am Dienstag den 15.10.2024

Stadt will das Grundstück Rathausstraße 6 kaufen (ehemals „Stallbaums Gasthaus“)

von Stadt Winsen (Luhe) am 30.09.2024


Stadt will das Grundstück Rathausstraße 6 kaufen (ehemals „Stallbaums Gasthaus“)

In seiner gestrigen Sitzung hat der Stadtrat unter anderem entschieden, der Eigentümerin des Grundstücks Rathausstraße 6 (ehemals „Stallbaums Gasthaus“) ein Kaufangebot zu unterbreiten. Die Stadt ist bereit, das Grundstück zum gutachterlich ermittelten Wert zu erwerben.

Die Ratsentscheidung war umstritten. Denn das Gebäude ist stark sanierungsbedürftig und die gegenwärtige Haushaltslage gebietet Zurückhaltung bei allen Investitionsentscheidungen der Stadt, die im Übrigen nach dem Planungs- und Sanierungsrecht einen gewissen Einfluss auf die zukünftige Nutzung der Immobilie nehmen könnte, auch ohne sie zu erwerben. Aber dennoch hat sich die Mehrheit des Rates für das Kaufangebot ausgesprochen.

Begründung: Eine ansprechende Bebauung und weitere Nutzung der Immobilie in der zentralen Lage sind von so großer Bedeutung, dass die öffentliche Hand sich dafür nach Kräften engagieren muss. Die Instrumente, die der Bebauungsplan und die Sanierungssatzung bieten, sind beschränkt. Zu verhindern ist damit nicht jede Nutzung und insbesondere auch nicht, dass sich die gegenwärtige Situation verfestigt; das Gebäude also ungenutzt bleibt und nach und nach verfällt.

Mit erheblichem Aufwand bringt die Stadt ihre Haupteinkaufsstraßen auf Vordermann. Das erhöht die Aufenthaltsqualität und die Anziehungskraft der Innenstadt. Besonders profitiert davon der Bereich nördlich der Kirche und rund um den Kirchvorplatz, wo auch „Stallbaums Gasthaus“ liegt. Nun lässt sich das Ziel einer belebten und attraktiven Innenstadt allerdings nur erreichen, wenn neben dem öffentlichen Raum auch die anliegenden Grundstücke entsprechend gestaltet sind und genutzt werden. Darauf ist der jetzt vom Rat beschlossene strategische Grunderwerb ausgerichtet.

Er ist ein Ausnahme- und Einzelfall, begründet durch die besondere, zentrale Lage des Grundstücks. Eine Rolle hat auch die architektonische Bedeutung des Gebäudegiebels gespielt, der erhalten werden soll. Und der gutachterlich ermittelte Wert, zu dem ein Kauf gemäß Ratsbeschluss nur in Betracht kommt, stellt auch nach den strengen Maßstäben der kommunalen Haushaltswirtschaft einen angemessenen Preis dar.

Absicht der Stadt ist es nicht, das Grundstück nach einem Erwerb für eigene Zwecke zu nutzen. Anders als für den Grunderwerb stehen dafür auch keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Gesucht wird dann ein Käufer mit einem ansprechenden Bebauungs- und Nutzungskonzept, bei dessen Umsetzung die Stadt mit ihren Möglichkeiten helfen und unterstützen kann.

© Fotos: Pixabay Schloss Winsen


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