Winsen, am Samstag den 29.11.2025

Schneller, einfacher, benutzerfreundlicher: Digitale Meldung statt Papierformular

von Landkreis Harburg am 28.11.2025


Online-Service zur Meldung erlaubnispflichtiger Wasserentnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,



wir alle kennen es. Ganz egal ob als Wohnungsmieter oder Eigentümerin eines selbstbewohnten Einfamilienhauses: Einmal im Jahr müssen die Wasserzählerstände und damit der individuelle Wasserverbrauch zur Abrechnung an den Versorger gemeldet werden. Wahrscheinlich erledigen die allermeisten von uns diese „Wasserstandsmeldung“ mittlerweile bequem online über ein Online-Meldeportal. Und dank einer erneut erfolgreichen Zusammenarbeit für mehr Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung zwischen dem Landkreis und der ITK Harburg ist das nun auch für die Meldung erlaubnispflichtiger Wasserentnahmen aus dem Grundwasser oder aus oberirdischen Gewässern möglich, die nicht über öffentliche Versorger erfolgen. Unternehmen, die Land- und Forstwirtschaft, Vereine oder Wasserversorger, können ihre Wasserentnahmen, für die das Land Niedersachsen eine Wasserentnahmegebühr erhebt, nun bequem online über das Serviceportal für den Landkreis Harburg melden.

Der neue Online-Service auf https://portal.landkreis-harburg.de/ ersetzt als digitale Meldeplattform für Wasserentnahmen das bisherige papiergebundene Verfahren. Der Versand per Post, Fax oder E-Mail ist damit endgültig Vergangenheit. Jahr für Jahr gehen rund 1.000 solcher Meldungen bei der Unteren Wasserbehörde ein. Mit der Online- „Wassermengenmeldung“ schlagen Landkreis und ITK deshalb gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Die Kreisverwaltung kann die Meldungen schneller und effizienter bearbeiten. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wird die fristgerechte Übermittlung der Wasserentnahmen deutlich komfortabler und einfacher. Lediglich der Gebührenbescheid – sofern die jeweilige Entnahme über der Bagatellgrenze liegt – muss derzeit noch per Post durch den Landkreis versandt werden, weil die Rechtslage das so vorsieht.

Anstelle des komplizierten Formulars tritt eine deutlich vereinfachte Eingabe und ein Upload digitaler Nachweise in unterschiedlichsten Formaten wie Zählerfotos, Messprotokollen oder Betriebstagebüchern. Nach einer Registrierung auf dem Serviceportal mit E-Mailadresse und Passwort führt der neue Online-Service strukturiert Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben. Anders als beim bisherigen Papierformular werden nur noch Felder abgefragt, die für den jeweiligen Entnahmezweck tatsächlich relevant sind. Dabei können in einem Vorgang mehrere Entnahmestellen, inklusive Brunnennummer, Entnahmezweck, Zählerstand und natürlich Entnahmemenge, gemeldet werden. Optional ist auch die Angabe gemessener Grundwasserstände möglich.

Die Meldepflicht für erlaubnispflichtige Wasserentnahmen ist durch das Niedersächsischen Wassergesetz verpflichtend. Grundsätzlich wird für alle erlaubnispflichtigen Nutzungen von Grund- oder Oberflächenwasser eine Gebühr fällig, zum Beispiel für Wasserentnahmen aus Brunnen zur Feldberegnung, die Trinkwasserversorgung, für Brauchwasser, die Sportplatzbewässerung oder auch für Grundwasserabsenkungen, die Entnahmen aus Flüssen und ähnliches. Meldefrist bleibt jeweils der 15. Februar des Folgejahres. Keine Meldepflicht besteht für erlaubnisfreie Nutzungen, etwa Gartenbrunnen oder Viehtränken in landwirtschaftlichen Betrieben.

Mit dem neuen Service entfällt für Mitglieder des Beregnungsverbandes Harburg die bisherige Regelung, die Meldungen über den Verband einzureichen. Ab dem Entnahmejahr 2025 erfolgt die Übermittlung ausschließlich direkt über das Serviceportal des Landkreises.

Ansprechpartnerin für den neuen Online-Service zur Meldung von Wasserentnahmen ist Madeleine Schröder (Abteilung Umwelt Landkreis Harburg, m.Schroeder@lkharburg.de; 04171/693 7923).

© Fotos: Landkreis Harburg


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