Offentliche Oster- und Pfingstfeuer
von Samtgemeinde Elbmarsch am 18.03.2025Verbrennung von Grünabfällen nur mit einer
Ausnahmegenehmigung gestattet!
Die Samtgemeinde Elbmarsch weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Grünabfälle nur noch auf dem eigenen Grundstück, auf dem sie angefallen sind, kompostiert oder auf den dafür zugelassenen Anlagen des Landkreises Harburg entsorgt werden dürfen.
Außerdem können Bürgerinnen und Bürger mit Grünabfallsäcken und Schnüren die alle vier Wochen stattfindende Straßensammlung der Abfallwirtschaft in den Städten und Gemeinden in Anspruch nehmen.
Wer seine Grünabfälle verbrennt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld rechnen.
Ausgenommen sind angemeldete, öffentliche Brauchtumsveranstaltungen wie z.B. Oster und
Pfingstfeuer. Voraussetzung hierfür ist, dass das Feuer für die Öffentlichkeit zugänglich ist und dass eine Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Elbmarsch vorliegt.
Nichtöffentliche private Oster- und Pfingstfeuer ohne Ausnahmegenehmigung werden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 100.000,- EUR geahndet und können durch einen kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr gelöscht werden.
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