NLWKN veröffentlicht neue vorläufige Sicherung für das Überschwemmungsgebiet der Este
von Landkreis Harburg am 07.03.2024Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) hat am 6. März die neue vorläufige Sicherung für das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Este veröffentlicht. Das ÜSG erstreckt sich von Langeloh im Landkreis Harburg über Kakenstorf, Hollenstedt und Moisburg bis in den Landkreis Stade. Dort reicht es über Buxtehude bis zur Landesgrenze nach Hamburg. Es hat eine Länge von rund 42 km und erstreckt sich über eine Fläche von rund 482 ha.
Die vorläufige Sicherung erfolgt, da die vier bestehenden ÜSGe entlang der Este zu unterschiedlichen Zeiten mit verschiedenen Datengrundlagen und Berechnungsverfahren ermittelt wurden. Sie stammen aus den Jahren 1973 bis 2017. Die Hochwasserpartnerschaft Este macht jetzt eine Sicherung aus einem Guss möglich. Die Berechnungen, die im Rahmen dieser Partnerschaft durchgeführt wurden, haben auch das sogenannten 100-jährige Ereignis ermittelt und bilden damit die Datengrundlage für die nun vorgenommene vorläufige Sicherung.
Diese ist am 6. März durch Veröffentlichung der Arbeitskarten im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt. Interessierte können die Unterlagen zur vorläufigen Sicherung entweder über www.verkuendung-niedersachsen.de/ndsmbl/2024/120/ online einsehen oder nach Terminabsprache unter Tel. 04171 – 693 463 oder per Mail an wasser@lkharburg.de beim Landkreis Harburg, Abteilung Umwelt.
Hintergrund: In vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften. Dabei geht es darum, zukünftige Schäden und Risiken für Leib und Leben durch Hochwasser zu minimieren. Hierzu gehört u.a., dass keine neuen Abflusshindernisse entstehen und Gegenstände nicht längerfristig gelagert werden dürfen, wenn Sie den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können. Außerdem gelten besondere Anforderungen für wassergefährdende Stoffe, die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen ist verboten. Weitere Einschränkungen betreffen die Umwandlung von Grünland in Ackerland sowie neue Bauvorhaben
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