Winsen, am Montag den 18.08.2025

LK Harburg: Zulassung für ukrainische Fahrzeuge wird erforderlich

von LK Harburg am 15.03.2024


Sie sind immer wieder zu sehen: Autos mit den blauen und gelben Streifen der ukrainischen Fahne auf dem Kennzeichen sind auch im Landkreis Harburg unterwegs und längst ein vertrautes Bild. Denn nach dem Angriff Russlands waren die Autos für viele Ukrainerinnen und Ukrainer das Beförderungsmittel auf der Flucht. In Deutschland konnten sie die Autos mit dem heimischen Kennzeichen bisher fahren, die Ausnahmeregeln dafür laufen aber zum Monatsende aus.

Ausländische Fahrzeuge dürfen grundsätzlich vorübergehend, das bedeutet bis zu einem Jahr nach der Einreise, am deutschen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind und für diese Fahrzeuge eine gültige Grüne Versicherungskarte oder Grenzversicherung ausgestellt ist.
Wer einen Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Deutschland hat, mit dem Fahrzeug also nicht mehr nur vorübergehend am Straßenverkehr teilnimmt, muss sein Auto in Deutschland zulassen. Diese Regel gilt ab 1. April auch für ukrainische Geflüchtete.

Für die Zulassung beim BürgerService des Landkreises Harburg werden folgende Unterlagen benötigt:

· EU-Übereinstimmungsbescheinigung („CoC-Papier“); erhältlich beim Vertragshändler / der Vertragswerkstatt des Herstellers. Wenn es kein CoC-Papier gibt: Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen / Technischen Dienstes nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

· Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO („TÜV“)

· Ukrainische Fahrzeugpapiere

· Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

· SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

· Aufenthaltstitel oder ukrainischer Pass

Informationen zu den Regelungen gibt es unter https://www.landkreis-harburg.de/buergerservice/dienstleistungen/kfz-zulassung-fahrzeuge-aus-der-ukraine-901003276-0.html?myMedium=1&auswahl=0 , ein Merkblatt wird dort auch auf Ukrainisch eingestellt. Termine für den BürgerService / KfZ-Zulassung können unter https://termin.landkreis-harburg.de vereinbart werden.

© Fotos: Pixabay


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