Kommunen am Limit - Resolution verabschiedet
von Landkreis Harburg am 20.06.2026die Kommunen stecken tief in den roten Zahlen, die Haushalte rutschen immer tiefer ins Minus: Landkreise, Städte und Gemeinden sind am Limit – oder bereits darüber hinaus. Schon heute müssen sie viele ihrer Angebote für Bürgerinnen und Bürger streichen, die vor Ort für Lebensqualität stehen, für freiwillige Leistungen bleibt kaum ein Cent übrig. Darauf macht der Landkreis Harburg zum Aktionstag „Kommunen am Limit“ aufmerksam. Bundesweit fordern Städte, Landkreise und Gemeinden mit dem Aktionstag am Montag, dass Bund und Länder endlich handeln und die kommunale Finanzlage wieder ins Lot bringen. Das fordert auch der Kreistag des Landkreises, der bei seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Resolution „Rettet die Kommunen!“ verabschiedet hat. Sie wird an Ministerpräsident Olaf Lies, die Ministerinnen und Minister der Niedersächsischen Landesregierung sowie die drei Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis Harburg geschickt.
Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. In Niedersachsen liegt das Minus aller Kommunen bei rund 3,6 Milliarden Euro. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.
„So geht es nicht weiter, das Maß ist voll. Die Belastungsgrenze der Kommunen ist erreicht. Es muss dringend etwas passieren“, betonte Landrat Rainer Rempe. „Wir haben eine komplette strukturelle Schieflage, die wir aus eigener Kraft nicht beheben können. Daher brauchen wir jetzt eine verlässliche Stabilisierung der Kommunalfinanzen, spürbaren Bürokratieabbau und einen Sozialstaat, der dauerhaft tragfähig bleibt“, macht Landrat Rainer Rempe deutlich. „Bund und Länder dürfen nicht länger Aufgaben und Standards beschließen, ohne gleichzeitig für eine auskömmliche Finanzierung vor Ort zu sorgen. Die Landkreise und Kommunen stemmen mehr als ein Viertel aller staatlichen Aufgaben, erhalten dafür aber nur ein Siebtel der Steuereinnahmen. Dieses Missverhältnis muss endlich korrigiert werden.“
Das unterstreicht der Kreistag mit seiner Resolution und fordert das Land Niedersachsen auf:
· die Mittel im kommunalen Finanzausgleich im Rahmen des Doppelhaushalts 2027/2028 deutlich zu erhöhen, mindestens jedoch um eine Milliarde Euro
· das Konnexitätsprinzip im Land konsequent anzuwenden und im Bundesrat nur noch Gesetzen zuzustimmen, die vollständig vom Bund finanziert werden
· sich beim Bund für eine Reform der Sozialleistungen einzusetzen, die zu einer auskömmlichen Finanzierung auf kommunaler Seite führt.
Der Kreistag appelliert an Landtag und Landesregierung, die finanzielle Situation der Kommunen mit höchster Priorität zu behandeln und zeitnah wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Ohne ein Handeln des Landes droht – bei sich fortsetzenden Defiziten – eine Handlungsunfähigkeit der Gemeinden. „Starke Kommunen sind die Grundlage eines funktionierenden Gemeinwesens und einer lebendigen Demokratie. Ihre finanzielle Stabilität ist eine zentrale Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat. Jetzt ist die Zeit zu handeln!“, heißt es in der Resolution.
Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt, sondern wird bundesweit für die Bürgerinnen und Bürger direkt spürbar: Sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote, den ÖPNV, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote. Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – fordern deshalb von Bund und Ländern:
· Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
· Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.
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