Hände weg vom Rettungsdienst
von Landkreis Harburg am 19.06.2026die Botschaft ist eindeutig: „Bund: Hände weg vom Rettungsdienst“ fordert der Kreistag des Landkreises Harburg in einer Resolution. Die Abgeordneten haben die Resolution bei ihrer Sitzung am Donnerstagnachmittag in der Burg Seevetal einstimmig verabschiedet und damit ein deutliches Signal für den Erhalt der bisherigen Strukturen gesetzt. Denn Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat Ende April – ohne den von ihr versprochenen Dialog mit Landkreisen und Hilfsorganisationen zu führen – zwei Gesetzentwürfe eingebracht, die zusammen den Rettungsdienst in Niedersachsen als Aufgabe der Gefahrenabwehr nach Landesrecht faktisch beseitigen. Ziel ist es, anstelle der kommunalen Aufgabe künftig einen Bundes-Rettungsdienst zu etablieren und Ländern und Kommunen durch einen festen Kostendeckel nicht umsetzbare Sparauflagen aufzuzwingen. Die Landkreise in Niedersachsen tragen seit 1992 die Verantwortung für einen flächendeckenden, leistungsfähigen und verlässlichen Rettungsdienst.
„Wir wollen deutlich machen, wo Grenzen sind“, betont Landrat Rainer Rempe. „Der Rettungsdienst ist für uns eine wichtige Aufgabe der Gefahrenabwehr, der unseren Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit garantiert und Lebensqualität gibt. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Reformen, aber hier geht es um einen grundsätzlichen Eingriff von verfassungsrechtlicher Bedeutung, durch den ein wichtiger Bestandteil der Gefahrenabwehr den Ländern und Kommunen aus der Hand genommen würde.“ Nicht umsonst sprächen sich daher nicht nur die Landkreise, sondern alle 16 Bundesländer gegen diese Änderung aus. Landrat Rempe erläuterte, dass es bereits der dritte Versuch des Bundes für eine solche Änderung ist. „Ich hoffe, dass es auch diesmal wieder scheitert.“
In der Resolution fordert der Kreistag daher:
· Weiter kommunale Verantwortung statt Fern-Steuerung aus Berlin für die 112: Die geplante vollständige Unterordnung des Rettungsdienstes als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung mit bundesweit gesetzten Standards lehnen wir strikt ab, weil sie nicht zu einer Aufgabe des eigenen Wirkungskreises passt. Der Grundansatz ist falsch: Niedersächsische Landkreise sind keine Sachleistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen, sondern selbst verwaltete und umfassend für die Notfallrettung zuständige Gebietskörperschaften.
· Kein Krankenkassen-Zentralsteuerungsgremium: In Niedersachsen ist der Rettungsdienst zuverlässig und erfolgreich, weil Standards vom Landtag gesetzt und im gesetzlich dafür vorgesehenen Landesausschuss Rettungsdienst unter Beteiligung von Kommunen, Krankenkassen, Hilfsorganisationen und Ärzten konkretisiert werden.
· Qualität sichern statt Finanzierung aushöhlen – keine Verlagerung von Lasten auf die Kommunen: Der Bund will die Kosten für den Rettungsdienst zentral durch Bindung an die Grundlohnsumme deckeln und für die nächsten Jahre trotz weitgehender Tarifbindung und steigender Personalkosten damit absenken – für die 112 undenkbar. Die Erwartung, dass notfalls die Kommunen die Kostensteigerungen irgendwie mit eigenen Mitteln auffangen, ist ein schon angesichts unserer Haushaltslage inakzeptabler Weg. Unsere Bürgerinnen und Bürger zahlen Krankenkassenbeiträge in der berechtigten Erwartung, im Notfall jederzeit über die 112 schnell Hilfe zu bekommen. Das muss dann auch von diesen Beiträgen auskömmlich bezahlt werden.
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