Winsen, am Donnerstag den 28.08.2025

Glückwünsche zur Jubiläums-Hochzeit

von Stadt Winsen am 28.08.2025


Wer 50, 60, 65, 70 oder gar 75 Jahre verheiratet ist, hat allen Grund zu feiern. Nicht viele Ehepaare schaffen es, ein solches Jubiläum miteinander zu begehen. Es ist etwas ganz Besonderes und zeugt von Treue und Beständigkeit.

 

Regelmäßig gratulieren dem Jubelpaar, das auf so viele gemeinsame Jahre zurückblicken kann, Familie, Freunde und Nachbarn. Sie nehmen Anteil an dem freudigen Ereignis und würdigen die Eheleute dafür, dass sie ihr vor Jahrzehnten gegenseitig gegebenes Versprechen eingelöst haben – miteinander alt zu werden.

 

Ehe und Familie sind immer noch die Grundpfeiler unseres starken Gemeinwesens. Das Zusammenleben der Eheleute und die daraus erwachsende Gemeinschaft mit Kindern stehen nicht nur unter dem besonderen Schutz des Staates, wie es im Grundgesetz ausdrücklich heißt; sie bilden unverändert die Keimzelle unserer Gesellschaft. Wenn ein solcher Verbund über viele Jahrzehnte Bestand hat und sich in guten wie in schlechten Zeiten bewährt hat, dann verdient das den größten Respekt und höchste Anerkennung.

 

Deshalb reihen sich auch die Stadt und der Landkreis gerne in die Schar der Gratulanten anlässlich eines besonderen Ehejubiläums ein. Das setzt aber natürlich voraus, dass die Eheleute damit einverstanden sind. Rechtzeitig vor dem Termin kann sich das Paar oder können sich auch die Angehörigen gerne im Vorzimmer des Bürgermeisters im Rathaus (2. OG 03) oder bei einer Ortsvorsteherin bzw. einem Ortsvorsteher melden, wenn sie eine Würdigung des Jubiläums auch durch die Stadt bzw. den Landkreis wünschen. Die Einzelheiten werden dann mit ihnen besprochen.

 

Stadt und Landkreis freuen sich, wenn ein Ehepaar eine Gold-, Diamant-, Eisen-, Gnaden- oder Kronjuwelen-Hochzeit feiern kann. Sie freuen sich aber auch, wenn sie anlässlich eines so schönen Jubiläums ganz persönlich gratulieren und dem Paar für die weitere Zukunft alles Gute wünschen dürfen. Deshalb der ausdrückliche Wunsch und die Bitte, dass Paare sich wegen ihres bevorstehenden Jubiläums an uns wenden.

 

Auf der Internetseite findet man unter https://www.winsen.de/ehrengaben den „Antrag auf Übersendung von Ehrengaben“. Dieser kann ausgefüllt und digital an die Stadt gesendet werden. Bewohnerinnen und Bewohner der Ortsteile haben auch die Möglichkeit, sich mit dem Antrag an ihre Ortsvorsteherin bzw. ihren Ortsvorsteher zu wenden.

© Fotos: Pixabay Beispielfoto


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