Winsen, am Montag den 18.08.2025

Fristen für Anträge auf Kulturförderung nach der städtischen Richtlinie

von Stadt Winsen am 15.01.2024


Seit 2018 gibt es neben den Zuschüssen an Vereine und Organisationen des Kulturlebens in Winsen die städtische Kulturförderrichtlinie. Danach werden kulturelle und künstlerische Aktivitäten sowie Personen und Organisationen, die mit ihren Projekten, Veranstaltungen und Aktionen die Winsener Kulturlandschaft bereichern, gefördert.

 

Auch in 2024 stellt die Stadt dafür wieder Fördermittel in Höhe von insgesamt 15.000 EUR zur Verfügung. Aufgrund der großen Nachfrage in der Vergangenheit werden in diesem Jahr für die Beantragung der Mittel erstmalig Fristen gesetzt. Sie sollen gewährleisten, dass alle Kulturschaffenden eine faire Chance auf Förderung haben und mit den Mitteln eine große Bandbreite von Personen und Maßnahmen unterstützt werden kann.

 

Die Anträge sind bis zum 1. Februar und bis zum 1. August zu stellen. Beide Fristen gelten sowohl für beantragte Zuschüsse unter 1.000 EUR als auch für Beträge darüber, die jeweils durch Beschluss des Verwaltungsausschusses vergeben werden.

 

Nähere Informationen erteilt die Abteilung Kultur und Städtepartnerschaften, Herr Wiegleb, Tel. 04171/657-292, E-Mail: kultur@stadt-winsen.de.

© Fotos: Pixabay


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