Feuerwerk zum Jahreswechsel
von Stadt Winsen (Luhe) am 18.12.2025Das Jahr neigt sich dem Ende und wir feiern bald den Jahreswechsel. Ein Feuerwerk gehört für viele zu den Höhenpunkten des Silvesterabends. Aber zu oft endet die Nacht für Feiernde mit Verbrennungen und Verletzungen in den Notaufnahmen. Ursache hierfür sind häufig Feuerwerkskörper, die nicht richtig verwendet werden. Eine besonders große Gefahr geht von illegalen oder selbstgebauten Silvesterböllern aus.
Damit Sie das Silvesterfeuerwerk genießen und unverletzt ins neue Jahr starten können, sollten Sie ein gesundes Maß an Vorsicht und Aufmerksamkeit walten lassen.
Nehmen Sie Rücksicht auf Mitmenschen, Tiere und die Umwelt. Und beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zum sicheren und regelgerechten Umgang mit Feuerwerk.
Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk. Dieses kann man im Inland und europäischen Ausland an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle erkennen. Geprüftes Feuerwerk muss immer diese beiden Kennzeichen aufweisen.
Ein Feuerwerk dürfen Sie nicht abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie zum Beispiel Reetdachhäuser, Häuser mit einem Gründach, Tankstellen, Gas- und Öltanks sowie nicht in Bereichen mit großen Menschenansammlungen. Halten Sie bitte ausreichend Abstand. Auf der Internetseite www.winsen.de ist unter der Rubrik „Aktuelle Meldungen“ ein beigefügter Plan aufrufbar, in dem die Schutzbereiche rund um sensible Gebäude und Anlagen dargestellt sind. In den rot markierten Bereichen gilt das vorgenannte Verbot. Bitte halten Sie sich daran. Die Darstellungen auf dem Plan in digitaler Form können nach Bedarf vergrößert und verkleinert werden.
Nur an Silvester und Neujahr darf ausnahmsweise jeder ab 18 Jahren ein zugelassenes Feuerwerk der Kategorie F 2 abbrennen. (Außerhalb dieser Zeit muss dafür mindestens zwei Wochen im Voraus eine Erlaubnis der örtlichen Behörde eingeholt worden sein.) Feuerwerk der Kategorie F 1 (zu dem beispielsweise Knallbonbons, Wunderkerzen und Knallerbsen zählen) darf ganzjährig von Personen abgebrannt werden, die mindestens 12 Jahre alt sind.
Im Übrigen gilt: Stellen Sie Raketen standsicher auf. Richten Sie Feuerwerkskörper nicht auf Menschen oder Tiere. Brennen Sie Feuerwerk nicht auf dem Balkon oder aus einem Fenster ab. Sammeln Sie den anfallenden Müll ein und entsorgen Sie ihn ordnungsgemäß.
Wer sich an diese einfachen, aber wichtigen Maßgaben hält, kommt sicher und gut ins neue Jahr. Das wünscht die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern!
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