Engagement, dass unsere Gesellschaft braucht! Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gesucht
von Landkreis Harburg am 11.09.2025nicht immer sind Menschen in der Lage, sich um alle eigenen Angelegenheiten eigenverantwortlich selbst zu kümmern und sind auf Hilfe angewiesen: Wer dazu aufgrund einer psychischen Erkrankung Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, dem kann das Amtsgericht als Unterstützung eine gesetzliche Betreuerin und oder einen gesetzlichen Betreuer zur ehrenamtlich zur Seite stellen. Für diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, auf die unsere Gesellschaft angewiesen ist, sucht die Betreuungsstelle in der Abteilung Soziales der Kreisverwaltung nun engagierte Freiwillige, die sich vorstellen können, als gesetzlich Betreuende tätig zu sein.
Wenn Sie Interesse haben, betreuungsbedürftige Mitmenschen als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter bei der Regelung Ihrer Rechtsgeschäfte zu unterstützen und die über nötigen Voraussetzungen verfügen, könnte diese ehrenamtliche Tätigkeit genau das richtige für Sie sein! Mitbringen sollten Sie insbesondere Empathie und Geduld, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sowie auch die Bereitschaft mitbringen, sich in rechtliche und medizinische Themen einzuarbeiten. Schließlich müssen Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter beispielsweise um die Kontoverwaltung, die Organisation von Arztterminen und die Durchführung von Gesprächen mit Ärzten und Krankenkassen oder auch um die Regelung von Bankgeschäften und Behördenangelegenheiten kümmern. Ein spezieller fachlicher Hintergrund oder eine bestimmte berufliche Qualifikation ist nicht erforderlich.
Die genauen Aufgabenfelder und der der Umfang der rechtlichen Vertretung hängt vom Bedarf der zu betreuenden Person ab und wird vom Gericht bei der Betreuerbestellung festgelegt: Die Wünsche und das Wohl der betreuten Person stehen dabei im Vordergrund. Zudem müssen Sie volljährig sein und Ihrem Engagement dürfen keine so genannten Betreuungshindernisse entgegenstehen. Ihre persönliche Eignung wird von der Betreuungsstelle überprüft, dazu müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Zentralen Schuldnerregister vorlegen. Grundwissen im Betreuungsrecht vermittelt die Betreuungsstelle in kostenlosen Einführungskursen und auch während der Tätigkeit steht Ihnen die Mitarbeitenden der Betreuungsstelle der Kreisverwaltung beratend und unterstützend zur Seite. Für das Engagement erhalten Sie eine jährliche Aufwandspauschale von bis zu 430 Euro.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Harburg können für Fragen gerne Kontakt mit der Betreuungsstelle der Kreisverwaltung aufnehmen (E-Mail: Betreuerregistrierung@lkharburg.de, Telefon: 04171 693 445; mittwochs bis freitags auch 04171 693 3569) oder sich direkt mit einer formlosen Bewerbung mit Lebenslauf, Motivationsschreiben und gegebenenfalls Referenzen an den Landkreis Harburg wenden.
Falls Sie interessiert sind, aber zunächst eine kleine Einführung ins Betreuungsrecht erhalten möchte, können Sie zudem bereits jetzt gerne an einer der kostenfreien Schulungen teilnehmen, die in Maschen, Buchholz und Neu Wulmstorf angeboten werden, Buchung über die Kreisvolkshochschule Landkreis Harburg: https://www.kvhs-harburg.de/.
Kommentare
Zu diesem Artikel wurden bisher keine Kommentare abgegeben.