Winsen, am Montag den 18.08.2025

Der Verwaltungsausschuss hat Beschlüsse des Rates vorbereitet.

von Stadt Winsen am 06.03.2024


Der Verwaltungsausschuss hat Beschlüsse des Rates vorbereitet, die am 14. März 2024
gefasst werden sollen; darunter eine Reihe von Personalentscheidungen der Feuerwehren.

Daneben wurden die folgenden Entscheidungen getroffen:
Im Herbst kann die Errichtung von Wohnhäusern im Neubaugebiet „Am Luhedeich“ beginnen. Jetzt geht es an die Vermarktung der Grundstücke für 2 Mehrfamilienhäuser (mit insgesamt maximal 32 Wohneinheiten), 15 Reihen-, 22 Doppel- und 13 Einfamilienhäuser.
Als Stichtag für den Eingang der Bewerbungen ist der 31.05.2024 festgelegt worden. Die Vergabe der jetzt zum Verkauf stehenden Einfamilienhausgrundstücke erfolgt – je nach Lage – zu Preisen von 290 bis 330 EUR pro qm an die interessierten Bauwilligen nach Maßgabe der städtischen Vergaberichtlinie. Für die Doppel- und Reihenhäuser sowie die Mehrfamilienhäuser werden Bauträger gesucht. Ausgewählt werden sie nach bestimmten Kriterien wie Gestaltung, Funktionalität und Endverbraucherpreise. Die städtischen Verkaufspreise pro qm betragen für die Mehrfamilienhaus-Grundstücke 300 EUR, für die
Doppelhaus-Grundstücke 270 bis 280 EUR und für die Reihenhaus-Grundstücke 260 EUR.

Nach Prüfung und auf Empfehlung der Verkehrsbehörde hat sich der Verwaltungsausschuss gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone in der Stettiner Straße ausgesprochen. Da hier und in den umliegenden Straßen (Breslauer Straße, Kronsbruch, Im Saal, Schloßberger
Straße, Leipziger Straße) fast ausschließlich Anwohnerinnen und Anwohner selbst parken, würde die Einrichtung einer Bewohnerparkzone keine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation bringen. Die Maßnahme wäre vielmehr eine zusätzliche Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner, die jährlich einen Bewohnerparkausweis beantragen und dafür eine Gebühr von derzeit 30,70 EUR zahlen müssten. Jede bzw. jeder erhielte nur einen
Parkausweis, d.h. wer mehrere Fahrzeuge besitzt, könnte diese dann nicht mehr in unmittelbarer Nähe seiner Wohnung abstellen. Ausnahmegenehmigungen für Besucherinnen und Besucher sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor, weshalb dieser Personenkreis in der Zone – je nach Gestaltung – gar nicht oder nur zeitlich begrenzt parken könnte.
Wie es der Bau- und Verkehrsausschuss empfohlen hat, soll eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Harburg angestrebt werden, damit dann für die Realisierung der FahrradVorrangroute WL 1 (zwischen Rottorf und Gehrden entlang der ehemaligen B 4) ein Antrag auf Förderung gestellt werden kann.
An die Verwaltung ging in einem mehrteiligen Beschluss zunächst der Auftrag, jährlich in der zweiten Sitzung des Ausschusses für Schulen und Kindertagesstätten über die Ergebnisse der KiTa-Bedarfsplanung zu berichten, wobei dieser Bericht auch Prognosewerte zu neuen
Baugebieten, die Kapazitäten der bereits in Planung befindlichen Kindertagesstätten und weitere relevante, stadt- und gesamtgesellschaftliche Entwicklungen umfassen soll. Mit dem Ziel, in der KiTa Pusteblume an der Fuhlentwiete eine neue Elementargruppe zu schaffen und
in der KiTa Rote-Kreuz-Straße eine Krippen- in eine Elementargruppe umzuwandeln, sollen konkretisierende Gespräche mit den Trägern dieser beiden Einrichtungen geführt werden. Und schließlich beauftragte der Ausschuss die Verwaltung, verfügbare und geeignete Flächen für die Errichtung von bis zu vier neuen Kindertagesstätten im Stadtgebiet
– und zwar zwei im Kernstadtbereich, eine im Nord-Westen und eine im Süden – zu lokalisieren.

Im Jahr 2021 ist das sogenannte beschleunigte Verfahren zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Nordosten von Pattensen am Allernweg in Gang gesetzt worden. Weil
die Fläche des Gebietes nachträglich erweitert und die Verfahrensart (vom beschleunigten auf das Regelverfahren) umgestellt worden ist, musste der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan modifiziert und auch eine Anpassung des Flächennutzungsplanes auf den Weg gebracht werden. Die entsprechenden Beschlüsse hat der Verwaltungsausschuss gefasst.
Die Winsener Stadtwerke wollen auf drei Flächen im Stadtgebiet zusätzliche Windenergieanlagen errichten. Dafür ist jetzt das Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet worden. Zwei der Gebiete schließen an den vorhandenen Windpark in Scharmbeck an. Im Bereich zwischen der Straße Grevelau und der A 39 sollen voraussichtlich vier Windenergieanlagen und südlich des
bestehenden Windparks fünf Anlagen errichtet werden. Außerdem ist östlich von Bahlburg ein Windpark mit insgesamt bis zu sechs Windenergieanlagen vorgesehen.
Die Stadtwerke haben einige Vorarbeiten schon geleistet und sind bereit, die gesamten Planungskosten zu
übernehmen. Als nächstes soll in zwei Veranstaltungen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Öffentlichkeit über das Vorhaben informiert werden.

Auch in diesem Jahr stehen wieder Mittel nach der Kulturförderrichtlinie der Stadt in Höhe von 15.000 EUR für kulturelle Projekte und Initiativen zur Verfügung. Damit alle
Kulturschaffenden gleichermaßen eine faire Chance auf Förderung haben und mit dem Geld ein breites Spektrum an kulturellen Angeboten unterstützt werden kann, sind Antragsfristen eingeführt worden. Und zwar der 1. Februar und der 1. August; beide Termine gelten für Förderungen bis zu 1.000 EUR wie auch für höhere Zuschüsse. Die Letzteren vergibt der Verwaltungsausschuss, was er jetzt für die bis Anfang Februar eingegangenen Anträge gemacht hat. Wer wie viel erhält, erfahren die Antragstellerinnen und Antragsteller kurzfristig in persönlichen Schreiben.

Für die Ausführung von Unterhaltungsarbeiten an den städtischen Straßen, Wegen und Plätzen einerseits wie auch für Unterhaltungsarbeiten und kleinere Erneuerungen im
städtischen Netz der Schmutz- und Regenwasserkanalisation andererseits werden jeweils mit
einer Fachfirma neue Rahmenverträge für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis zum 30.04.2025 abgeschlossen. Diese Verträge haben keine feste Auftragssumme. Vielmehr wird auf der Grundlage der durch Ausschreibung ermittelten Einheitspreise für die einzelne Baumaßnahme jeweils ein gesonderter Auftrag erteilt. Partner der Stadt beim Zeitvertrag für die Straßenunterhaltung wird die Firma Hackmack Straßenbau GmbH & Co.KG aus Hamburg.
Bei der Unterhaltung des Kanalnetzes arbeitet die Firma Föllmer GmbH & Co. KG aus Melbeck wieder befristet für die Stadt.
Die Möblierung der neuen Kindertagesstätte in Tönnhausen übernimmt die Firma HABA Pro aus Bad Rodach für 116.800 EUR. Auf die Ausschreibung der Tischlerarbeiten für die
Einbaumöbel, die im ersten Bauabschnitt der Innenraumsanierung der Alten Stadtschule benötigt werden, hat sich die Tischlerei Lammers GmbH & Co. KG aus Werlte mit ihrem Angebot in Höhe von 70.600 EUR erfolgreich beworben. Als Ergebnis eines europaweiten
Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wird die Tragwerksplanung für den Neubau der Stadtbibliothek mit den Leistungsphasen 1 bis 6 an die Trebes und Eichler GmbH aus Flensburg für 154.900 EUR vergeben.
Im Rahmen der Unterrichtungen informierte der Bürgermeister die Ausschussmitglieder u. a. darüber, dass sich die Bauzeit des Naturbades aufgrund der Wetterlage in den vergangenen Monaten höchstwahrscheinlich verlängern wird. Wegen der Niederschlagsmengen und des
hoch anstehenden Grundwassers hätten die Arbeiten immer wieder unterbrochen und verschoben werden müssen. Jetzt seien die Verzögerungen bis zu dem ins Auge gefassten Eröffnungstermin Mitte 2024 wohl nicht mehr aufzuholen. Die Baustelle soll so zügig wie möglich abgeschlossen werden. Da aber eine Eröffnung des Naturbades außerhalb der Freibadsaison nicht in Betracht komme, müssten sich die Winsenerinnen und Winsener mit
dem Anbaden aller Voraussicht nach bis nächstes Jahr gedulden.

© Fotos: Bild von Oliver Menyhart auf Pixabay


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