Deiche müssen wolfsfrei bleiben
von Landkreis Harburg am 03.06.2026Schafe auf den Deichen bieten nicht nur ein idyllisches Bild, die Tiere sind vor allem für die Pflege der Anlagen und den Hochwasserschutz unverzichtbar. Doch immer wieder kommt es zu Wolfsrissen. Um die Schafe besser zu schützen und das Risiko von Wolfsrissen zu verringern, fordern die Landräte der drei Landkreise Stade, Cuxhaven und Harburg die Ausweisung von Weidegebieten entlang der Elb- und Flussdeiche. Ein entsprechendes Scheiben haben die Landräte Kai Seefried (Stade), Rainer Rempe (Harburg) und Thorsten Krüger (Cuxhaven) an die Niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte geschickt. Dadurch könnte das Weidegebiet wolfsfrei gehalten werden – ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Küsten- und Hochwasserschutzes in der Elbe-Weser-Region.
Die drei Landräte machen deutlich, dass für die drei Landkreise aufgrund ihrer geografischen Lage entlang der Elbe mit ihren zahlreichen Nebenflüssen ein ganzheitlicher und effektiver Küsten- und Hochwasserschutz von herausragender Bedeutung ist, um die Lebensgrundlage der hier rund 680.000 lebenden Menschen nachhaltig zu sichern. „Dieser kann nur gewährleistet werden, wenn sich insbesondere die Elbdeiche, aber auch die Deiche an den Nebenflüssen in einem sehr guten und damit wehrhaften Zustand befinden“, betonen sie. Die Hauptlast dieser Verantwortung dafür tragen die drei Landkreise gemeinsam mit den Deichverbänden. Allein der Landkreis Harburg verfügt über eine rund 72 Kilometer lange Deichlinie.
Bestmögliche Form der Deichpflege ist die Schafbeweidung. Darin sind sich die Landkreise mit Küstenschutzexperten einig. Denn die Schafe halten die Grasnarbe kurz und festigen den Boden. Dabei belasten aber die Herausforderungen rund um den Wolf die Deichschäfereien insbesondere im Hinblick auf den Hüteaufwand und die Konflikte, die durch die Haltung von Herdenschutzhunden in stark touristisch geprägten Bereichen entstehen, ganz erheblich.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, fordern die drei Landräte die Ausweisung von Weidegebieten. Nach einer Änderung des Bundesjagdgesetzes und der Aufnahme des Wolfs in Jagdrecht können Anordnungen zu Weidegebieten getroffen werden, in denen eine Ausbreitung des Wolfs aus übergeordneten Gründen nicht erwünscht wird. Aus Sicht der drei Landkreise Cuxhaven, Harburg und Stade liegt mit dem Küsten- und Hochwasserschutz ein solcher übergeordneter Grund vor, „der es rechtfertigt und auch erforderlich macht, wolfsfrei zu haltende Weidegebiete entlang der Elbdeiche und der Deiche der Nebenflüsse unverzüglich auszuweisen“. Die drei Landräte fordern daher Ministerin Staudte und ihr Ministerium auf, die drei Landkreise bei der Ausweisung von Weidegebieten entlang der Deiche fachlich wie politisch zu unterstützen und so einen Beitrag des Landes Niedersachsen zur Sicherung des Küsten- und Hochwasserschutzes in der Elbe-Weser-Region zu leisten.
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