Winsen, am Montag den 18.08.2025

Brut- und Setzzeit: Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft ab Ostermontag

von Landkreis Harburg am 26.03.2024


Brut- und Setzzeit: Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft ab Ostermontag, den 01.04.2024

Ab April gilt es für alle Hundehalterinnen und Hundehalter, wieder den besonderen Bestimmungen des Nds. Waldgesetzes Beachtung zu schenken. Hierauf weist die Stadt zum Beginn der Brut- und Setzzeit (01.04. – 15.07.) hin.

Danach ist jede Hundehalterin und jeder Hundehalter verpflichtet, den Hund im Wald und in der freien Landschaft anzuleinen.



Während die Begrifflichkeit Wald für jede Bürgerin/jeden Bürger noch verständlich ist, gibt es bei der freien Landschaft immer wieder unterschiedliche Meinungen bzw. treten Verständnisschwierigkeiten auf.



So beschreibt das Nds. Waldgesetz, dass die freie Landschaft aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft besteht, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.



Nicht zur freien Landschaft gehören,



Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,
Gebäude, Hofflächen und Gärten,
Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
Parkanlagen im räumlichen Zusammenhang mit baulichen Anlagen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.


Für das Stadtgebiet bedeutet dieses, dass insbesondere die Gebiete zwischen der Bahntrasse und Roydorf sowie die Flächen zwischen dem Stöckter Deich, Tönnhäuser Weg und Laßrönne zur freien Landschaft gehören und die Hunde dort anzuleinen sind.



Die Flutmulde ist bis zur Bahnbrücke keine freie Landschaft. Daher können dort die Hunde frei laufen gelassen werden.



Die Stadt weist darauf hin, dass örtliche Kontrollen stattfinden. Hierbei werden neben Einhaltung der vorgenannten Vorschrift auch die gesetzlichen Vorgaben des Nds. Hundegesetzes (wie Chippflicht, Sachkunde, Haftpflicht) überprüft und ob der Hund steuerlich angemeldet ist.



Für weitere Fragen steht den Bürgerinnen und Bürgern die Stadtverwaltung unter Rufnummer 657-227 oder 657-158 zur Verfügung.

© Fotos: pixabay


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