Biosicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpest-Prävention beachten
von Winfried Machel am 15.12.2023Die Gefahr des Eintrags der hochpathogenen aviären Influenza („Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“) in Geflügelhaltungen in der Region ist hoch – das belegen sowohl die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) als auch fünf Ausbrüche der Geflügelpest in niedersächsischen Geflügelbetrieben seit Anfang September. Der Veterinärdienst des Landkreises Harburg in der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz ruft deshalb alle Geflügelhalter – auch Kleinstbetriebe und Hobbyhalter – nochmals ausdrücklich darauf hin, die zum Schutz vor der Geflügelpest notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.8
Merkblätter mit den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpestprävention findet sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest . Insbesondere sollte soweit wie möglich verhindert werden, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel insbesondere Wasservögeln in Kontakt kommen kann. Zudem sollten Geflügelhalterinnen und Halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – ihr Geflügel immer genau auf Auffälligkeiten beobachten (beispielsweise vermehrte Sterblichkeit, verringerte Nahrungs- oder Wasseraufnahme oder Rückgang der Legeleistung) und Krankheits- oder Todesfälle vom behandelnden Tierarzt abklären lassen sowie dem Veterinäramt des Landkreises Harburg mitteilen (Telefon: 04171/ 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de).
Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden. Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden.
Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden führen. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.
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