Betretungsverbot des Hoopter Fähranlegers
von Stadt Winsen (Luhe) am 26.03.2024Betretungsverbot des Hoopter Fähranlegers zum Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner ab Ostermontag, den 01.04.2024
Mit der Allgemeinverfügung vom 13.10.2021 trat vom 01.04. bis 31.10. in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr das Betretungsverbot des Hoopter Fähranlegers in Kraft.
Die Allgemeinverfügung wurde zum Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner erlassen, da sich der Fähranleger insbesondere in den späten Abend- und Nachtstunden zum Treffpunkt von jungen Erwachsenen, Jugendlichen und Personen der „Autoposer-Szene“ entwickelt hat. Die Störer fallen durch das Abspielen lauter Musik und überlaute Motor- und Reifengeräusche auf und beeinträchtigen hiermit die unmittelbare Nachbarschaft erheblich in ihrer Nachtruhe. Der Fähranleger wurde damit zu einem Einsatzschwerpunkt der Polizei.
Da nun der Frühling eingekehrt ist und die Tage spürbar länger werden, weist die Stadt Winsen (Luhe) hiermit auf das Betretungsverbot ab Ostermontag, den 01.04.2024 in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr hin und bittet zum Anwohnerschutz eindringlich um Einhaltung.
Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite der Stadtverwaltung (www.winsen.de) unter Bekanntmachungen veröffentlicht.
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