Beschluss des Rates vom 18.12.2025 zur „Frühbetreuung an den Grundschulen“
von Stadt Winsen (Luhe) am 23.01.2026Am 18.12.2025 hat sich der Rat mit dem Thema „Frühbetreuung an den Grundschulen“ befasst und über die Zukunft dieses Angebotes der Stadt einen Beschluss gefasst. Dieser sieht die Aufrechterhaltung der Frühbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 unter bestimmten Rahmenbedingungen vor, zu denen u. a. eine Mindestanzahl teilnehmender Kinder von 6 pro Schule gehört. Die Übernahme dieser Mindestanzahl in die Ratsentscheidung beruhte auf einer Auskunft der Stadtverwaltung, wonach auch bisher für das Zustandekommen einer Frühbetreuung mindestens 6 Kinder angemeldet sein mussten.
Diese Auskunft war falsch, wie sich jetzt herausgestellt hat. Vielmehr waren nach einem Beschluss des Rates aus dem Jahr 2019 jeweils nur mindestens 5 Kinder nötig, um die Frühbetreuung an einer Schule einzurichten. Diese Mindestzahl von 5 ist in der bisherigen Praxis auch immer den Entscheidungen über die Einrichtung einer Frühbetreuung zugrunde gelegt worden.
Wir bedauern das Versehen und haben den Rat bereits entsprechend informiert. Wille des Rates bei dem Beschluss am 18.12.2025 war ganz offensichtlich, es hinsichtlich der Mindestzahl von Kindern bei der bisherigen Praxis zu belassen. Diese Praxis ging von mindestens 5 Kindern aus. Dabei soll es auch zukünftig bleiben. Wir werden diese Mindestzahl von 5 auch weiter als maßgeblich ansehen und in unsere Kommunikation mit den Eltern übernehmen.
Ob und wie die Beschlussfassung aus dem vergangenen Monat korrigiert wird, soll mit der Politik in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses besprochen werden.
Kommentare
Zu diesem Artikel wurden bisher keine Kommentare abgegeben.
_Banner_Lueneburg_Aktuell_[1].jpg)