Bauanträge digital
von STADT WINSEN (LUHE) am 16.02.2024Seit dem 01.01.2024 sind Bauanträge und die beizufügenden Bauvorlagen grundsätzlich in digitaler Form bei den Bauaufsichtsbehörden einzureichen. Diese Übermittlung in elektronischer Form schreibt § 3a der Niedersächsischen Bauordnung vor. Die Stadt Winsen
ermöglicht das über ihr Serviceportal https://portal.winsen.de, welches sie im Verbund mit dem Landkreis Harburg betreibt.
Zunächst erfolgt der Zugang über ein Nutzerkonto, das auch für alle anderen Online-Dienstleistungen genutzt werden kann. Die baurechtlichen Anträge erfordern einen substanziellen Identitätsnachweis, der zurzeit mit einer Signaturkarte oder über einen
Kontozugang der Volksbanken möglich ist. In Zukunft wird das auch mit der BundID über den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erfolgen können.
Es sind weiterhin das amtlich vorgeschriebene Formular, die Entwurfsverfasservollmacht
sowie alle weiteren erforderlichen Bauvorlagen zu übermitteln. Jede Bauvorlage muss dabei von der für ihren Inhalt verantwortlichen Person oder Stelle mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen sein.
Mittlerweile sind die ersten digitalen Anträge eingegangen. Von den ortsansässigen Architekturbüros kamen allerdings verschiedene Hinweise, wonach es Probleme bei der
Ausstattung mit dem erforderlichen Equipment gibt. Die Bauaufsicht der Stadt akzeptiert daher bis auf Weiteres im Einzelfall die Antragstellung in Papierform, wenn die nötigen
Voraussetzungen für die digitale Antragstellung bei dem Entwurfsverfasser noch nicht
geschaffen werden konnten.
Ziel ist und bleibt es aber, möglichst bald alle baurechtlichen Verfahren medienbruchfrei soweit wie möglich ohne Papier abzuwickeln.
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