Bahnbrücke Stelle bald teilweise nutzbar
von Landkreis Harburg am 17.11.2025das ist eine gute Nachricht für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: Die Schäden sind an der Bahnbrücke im Zuge der Kreisstraße 22 zwischen Stelle und Fliegenberg sind zwar massiv, aber geringer als zunächst befürchtet: Nach intensiver Prüfung geben die Gutachter grünes Licht für eine eingeschränkte Nutzung der Bahnbrücke. Dazu gehören unter anderem eine einspurige Verkehrsführung mit Ampelsteuerung und eine klare Gewichtsbegrenzung. „Wir bereiten jetzt schnellstmöglich alles vor und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Bahnbrücke möglichst ab der Adventszeit wieder einspurig genutzt werden kann“, sagt Robert Panusch vom Betrieb Kreisstraßen. Das gilt für Autofahrer ebenso wie für Fußgänger und Radfahrer, weil die Sperrungen in einem Zuge zurückgebaut werden.
Der Landkreis hat die gut 50 Jahre alte Brücke, die aus drei Feldern mit langen Spannweiten besteht, im Februar komplett gesperrt. Bei einer statischen Nachberechnung hatte sich herausgestellt, dass die Tragfähigkeit der Brücke bei Belastung kritisch zu sehen ist. Denn bei der Herstellung der bisherigen Brücke 1975 wurde ein Spannstahl verbaut, der nach heutigem Standard als spannungsrissgefährdet einzustufen ist. Ein Zweitgutachten bestätigte die erste Einschätzung. „In dem Fall hatte Sicherheit eindeutig Priorität“, betonte Panusch.
Äußerlich waren die Schäden nicht sichtbar, auch bei den Routineuntersuchungen waren die Schäden nicht feststellbar. Um weitere Schritte noch besser planen zu können, hatte der Landkreis daher weitere genaue Untersuchungen des Mittelteils über den Gleisen vor Ort in Auftrag gegeben, für die allerdings Sperrpausen mit der Deutschen Bahn AG abgestimmt werden mussten. Diese Prüfungen konnten Anfang November stattfinden.
Die Gutachter haben Risse festgestellt, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Spannstahl zu betrachten sind und halten daher eine eingeschränkte Nutzung für vertretbar. Damit alle Verkehrsteilnehmer die Brücke sicher nutzen können und um das Bauwerk möglichst gering zu belasten, kann die Brücke einspurig für den Verkehr freigegeben werden. Bei der freigegebenen Fahrspur beträgt das maximal zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge 30 Tonnen. „Das ist wichtig, um die Lebensdauer der Brücke möglichst lange zu erhalten“, betont Panusch. Bei Fahrzeugen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten, müssen mindestens 50 Meter Abstand eingehalten werden. „Jede Nutzung über diese Beschränkung hinaus birgt die Gefahr, dass sich die Schäden an der Brücke sich erheblich vergrößern und eine erneute Vollsperrung erfordern.“ Der Bahnverkehr der Hauptstrecke zwischen Hamburg und Lüneburg wird nicht beeinträchtigt.
Klar ist aber auch: Die Brücke ist alters- und konstruktionsbedingt so sehr beschädigt, dass sie nicht mehr saniert werden kann. Der Bauplanungsausschuss hat sich bereits grundsätzlich für einen Ersatzneubau ausgesprochen. „Bis zu einem Neubau werden wir die Entwicklung des Brückenzustands wird weiter engmaschig überwachen“, kündigte Panusch an. Untersuchungen halten das Ausmaß der Schäden fest, um die Nutzung der Brücke falls nötig noch weiter einschränken zu können.
Der Landkreis Harburg bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Hinweise und Einschränkungen auf der Beschilderung ernst zu nehmen und einzuhalten und bittet um Verständnis für die Einschränkungen.
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