Aktion des Bauhofes der Gemeinde Stelle zur Herbstlaubbeseitigung
von Winfried Machel am 17.10.2023Gemäß Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stelle ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, Geh- und Radwege, begehbare Seitenstreifen sowie Wohnwege zu reinigen. Das schließt die Beseitigung des Laubs - auch von Bäumen auf öffentlichem Grund - mit ein. Das Laub darf nicht einfach vom Gehweg auf die Straße gekehrt werden.
Die Gemeinde Stelle appelliert an alle Grundstückseigentümer , „vor ihrer Haustür zu kehren“ und so für die sichere Begeh- und Befahrbarkeit der öffentlichen Wege zu sorgen. Die Gefahren durch Laub in Verbindung mit Nässe und eventuell sogar Frost sind nicht zu unterschätzen.
Um dem Laubmassen Herr zu werden startet der Bauhof der Gemeinde Stelle in diesem Jahre eine „Laubaktion“:
Wir möchten die Bürger unterstützen, das Herbstlaub zu entsorgen. An zwei Standorten finden sich ab November tagsüber Container, die ausschließlich mit Herbstlaub befüllt werden dürfen.
Gartenabfälle und Rasenschnitt gehören nicht in die Container!
Hinweis: Bei unsachgemäßer Befüllung wird der Service umgehend eingestellt
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