Winsen, am Montag den 18.08.2025

AfD darf in die Arena

von Winfried Machel am 12.05.2022



Verwaltungsgericht entscheidet zugunsten der Partei. Landkreis prüft Vorgehen

Der Landkreis und seine Tochtergesellschaft müssen die AfD für einen Landesparteitag in die Arena an der Lüner Rennbahn lassen. Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts entschieden. Kurz: Selbst wenn die AfD vom Verfassungsschutz beobachtete werde, sei sie eben eine zugelassene Partei. Es greife auch nicht, dass die Betreibergesellschaft aus Sicht des Kreises eine private Gesellschaft sei. Sie sei eben "unbeschadet ihrer privatrechtlichen Trägerschaft um eine öffentliche Einrichtung, weil der Landkreis Lüneburg zu 100 Prozent die Kommanditanteile an der Betreibergesellschaft halte und so die öffentliche Zweckbindung gegenüber dem privaten Eigentümer und dem Dienstleister durch Mitwirkungs- und Weisungsrechte durchsetzen könne". Auch befürchtete Proteste seien kein Grund, der Partei die Räume zu versagen.
Kreissprecherin Marion Junker sagt, der Kreis prüfe sein weiteres Vorgehen. Eine Entscheidung sei nicht gefallen. Möglich wäre, das lässt auch das Gericht zu, sich an die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht, zu wenden.
Die Antifa kündigt an, sie und ihre Partner würden gegen den Landesparteitag der in Niedersachsen zerstrittenen niedersächsischen AfD demonstrieren. Entsprechende Veranstaltungen seien angemeldet. Die AfD könnte die Halle an folgenden Terminen belegen: 11./12. Juni, ersatzweise am 25./26. Juni, am 9./10. Juli oder am 16./17. Juli 2022.
In Aurich, wohin die Partei unter anderem ausweichen wollte, habe das dort zuständige Verwaltungsgericht der Kommune Recht gegeben. Auch dort werde die kommunale Halle über eine Tochtergesellschaft betrieben, sagte ein Sprecher der Antifa eben. Carlo Eggeling

© Fotos: Carlo Eggeling


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