ACE – Aktion „Licht am Fahrrad“
von ACE am 11.11.2025ACE – Aktion „Licht am Fahrrad“ in Lüneburg erfolgreich beendet: Mehr Sicherheit in der dunklen Jahreszeit
Lüneburg, 10.November – Unter dem Motto „Licht am Fahrrad – sehen und gesehen werden!“ hat der Kreisclub Nordheide des ACE – Deutschlands zweitgrößter Auto- und Mobilitätsclub – in den vergangenen Wochen seine Verkehrssicherheitsaktion zur Fahrradbeleuchtung in Lüneburg durchgeführt. Ziel war es, auf die steigenden Risiken im Herbst- und Winterverkehr aufmerksam zu machen und insbesondere Radfahrer zu sensibilisieren.
Mit der dunklen Jahreszeit verschlechtern sich die Sichtverhältnisse im Straßenverkehr erheblich: Nässe, Nebel und frühe Dämmerung erschweren das Erkennen anderer Verkehrsteilnehmer. Im Rahmen der Aktion dokumentierten ACE-Ehrenamtliche den Zustand von Fahrradbeleuchtungen in Lüneburg. Die Ergebnisse zeigen: Noch immer sind viele Fahrräder nicht ausreichend beleuchtet – ein erheblicher Risikofaktor.
Von insgesamt 153 erfassten Fahrrädern waren 117 mit der vorgeschriebenen Beleuchtung – einem weißen Frontscheinwerfer und einer roten Rückleuchte – unterwegs. Gleichzeitig wurden zahlreiche Verstöße festgestellt: 24 Prozent der Radfahrenden fuhren ohne korrekte Beleuchtung, während 9 Prozent sogar ganz ohne Licht unterwegs waren. Auch wenn der prozentuale Anteil der unzureichend beleuchteten Fahrräder nicht besonders hoch erscheint, ist die Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden real. Schon eine übersehene Person kann schwerwiegende Folgen haben. Daher empfiehlt der ACE dringend: Nur mit ausreichender Beleuchtung radeln – für die eigene Sicherheit und die der anderen.
Gute Beleuchtung rettet Leben
Eine korrekt eingestellte und ausreichend helle Fahrradbeleuchtung ist für Radfahrer lebenswichtig. Empfohlen werden mindestens 20 Lux sowie eine nach der StVZO zugelassene Beleuchtung mit K-Nummer. Nach vorne muss ein weißes Licht strahlen, nach hinten ein rotes. Wer ohne funktionierende Beleuchtung unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern riskiert auch ein Bußgeld – 20 Euro, im Falle eines Unfalls sogar 35 Euro. Zusätzlich sorgen Reflektoren dafür, im Straßenverkehr besser wahrgenommen zu werden. Gesetzlich vorgeschrieben sind an den Pedalen jeweils zwei orangefarbene Reflektoren. An den Rädern müssen Speichenreflektoren, Speichensticks oder umlaufende Reflexstreifen vorhanden sein. Außerdem ist ein weißer Reflektor vorne und ein roter hinten Pflicht. Diese einfache Ausstattung erhöht die Sichtbarkeit deutlich – besonders bei Regen, Nebel oder Dunkelheit.
Auch Kinder und Autofahrende profitieren
Der ACE appellierte zudem an Eltern, ihre Kinder mit heller Kleidung und reflektierenden Elementen auszustatten, um die Sichtbarkeit im Straßenverkehr zu erhöhen. Denn nur wer gut gesehen wird, kommt sicher nach Hause. Dieses Prinzip gilt gleichermaßen für Erwachsene und unabhängig davon, ob man zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs ist.
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