Bettensteuer
am 27.01.2015Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat gestern (27. Januar 2015) über die sogenannte Bettensteuer unter anderem in Lüneburg entschieden.
Stadtkämmerin Gabriele Lukoschek sagt dazu: "Wir haben die Steuer in Lüneburg bewusst so gestaltet, dass beide Seiten - Hoteliers und Verwaltung - möglichst wenig Aufwand in der praktischen Umsetzung haben. Das gilt zum einen für die Steuerstaffel, die die Hotels auf Grundlage der DEHOGA-Kategorien lediglich in vier Sterne (3 Euro pro Gast) bzw. unter vier Sterne (2 Euro pro Gast) einteilt und zum anderen für das Lüneburger Modell der Ablösemöglichkeit. Es ist schade, dass es nun genau diese Punkte sind, die durch den Gerichtsentscheid hinfällig geworden sind.
Bevor wir im nächsten Schritt entscheiden, welche Veränderungen wir an der Satzung vornehmen, müssen wir die Urteilsbegründung abwarten und auswerten. Dann werden wir dem Rat einen neuen Vorschlag unterbreiten. Die Steuer an sich steht für uns auch nach dem jetzigen Urteilsspruch nicht zur Disposition."
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